Betreuungsmodelle -> DGUV Vorschrift 2
Die Wahrung und Förderung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sind gesetzlich verankerte Unternehmerpflichten und unabdingbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Betrieb. Arbeitsunfälle und betriebsbedingte Erkrankungen führen zu Fehlzeiten, Betriebsstörungen, Qualitätsverlusten und nicht zuletzt zu menschlichem Leid. Hierdurch entstehen vermeidbare Kosten.
Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle.
Wir sind ihr kompetenter Partner im Bereich Betriebsmedizin und Arbeitssicherheit und können Ihren Betrieb als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und mit eigenem arbeitsmedizinischen Fachpersonal und dem Betriebsarzt betreuen. Mit uns erfüllen Sie die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der berufsgenossenschaftlichen DGUV Vorschrift 2.
Hier die Einteilung der Gefährdungsgruppen:
- Gruppe I Einsatzzeit 2,5 Std./Jahr je Beschäftigtem
- Gruppe II Einsatzzeit 1,5 Std./Jahr je Beschäftigtem
- Gruppe III Einsatzzeit 0,5 Std./Jahr je Beschäftigtem