Arbeitsschutz Betreuungskonzepte – passend zu Ihrem Bedarf
Um einen umfassenden Arbeitsschutz zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber für alle Unternehmen, die mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, die sogenannte Regelbetreuung vor.
Diese übernehmen wir für Unternehmen aller Größe und Branchen.
Alternativ kommt für kleinere Betriebe auch die anlassbezogene Betreuung infrage.
Sie wünschen eine unverbindliche Beratung, um Ihren individuellen Bedarf zu bestimmen, dann kontaktieren Sie uns gleich über unser Angebotsformular