Gefährdungsbeurteilung

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

Kein Unternehmer will das Leben oder die Gesundheit seiner Mitarbeiter aufs Spiel setzen. Mangelnder Arbeitsschutz verschlechtert die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Umgekehrt können Investitionen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz die Produktivität positiv beeinflussen.

Zahlreiche Gesetze und Vorschriften

Damit Haftungsrisiken für das Unternehmen und die verantwortlichen Personen vermieden werden ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung rechtlich erforderlich und dient somit als eine der wirkungsvollsten Maßnahmen Unfälle durch präventive Maßnahmen zu vermeiden.

Dies Forderungen zur Gefährdungsbeurteilung ergeben sich unter anderem

  • aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV),
  • der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
  • der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
  • der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und
  • den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR V3).

Nutzen Sie das Fachwissen und die Erfahrung unserer Spezialisten

Wir unterstützen Sie durch unsere Spezialisten pro aktiv bei der systematischen und fachkundigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung von den Arbeitsschutzberatern im Überblick

  • Organisationscheck zum betrieblichen Arbeitsschutz
  • Definierung der Tätigkeiten und Arbeitsbereiche
  • Beschreibung der Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
  • Ermittlung der Handlungsschwerpunkte
  • Beschreibung der notwendigen betrieblichen Aktivitäten zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Erstellung eines Maßnahmenplans mit der Klassifizierung der Risiken und Darstellung der erforderlichen weiteren Schritte
  • Ermittlung der Wirksamkeit der Maßnahmen in der betrieblichen Praxis