Gefahrstoffe

Gefahrstoffe In Sachen Gefahrstoffe auf dem neuesten Stand bleiben.

80.000 bis 100.000 verschiedene gefährliche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse kommen Schätzungen zufolge in Gewerbebetrieben zum Einsatz. Vor allem in Handwerksbetrieben ist das Bewusstsein für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen noch verbesserungsbedürftig

Der falsche Umgang mit Gefahrstoffen kann bei Ihren Mitarbeitern zu gesundheitlichen Schäden führen und kostenintensive Maßnahmen nach sich ziehen. Hier finden Sie Dienstleister von Dienstleistungen, um die Sicherheit bei der Verwendung von Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen zu optimieren.

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Sie können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein.

Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien, sondern auch Holzstaub, Ottokraftstoff, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Ozon, Narkosegase usw.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können zu Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben den gesetzlichen Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln dafür zu sorgen, dass diese Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verhütet werden

Beratung: Anweisungsdokumente (siehe z.B. Betriebsanweisung), Sicherheitdatenblätter, Grundlagen, Gefahrstoffkataster, Gefährdungsbeurteilung

Stoffe oder Gemische gelten dann als gefährlich, wenn sie eines der 15 in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) genannten Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen:

  • explosionsgefährlich
  • brandfördernd
  • hochentzündlich
  • leichtentzündlich
  • entzündlich
  • sehr giftig
  • giftig
  • gesundheitsschädlich
  • ätzend
  • reizend
  • sensibilisierend
  • krebserzeugend (kanzerogen)
  • fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch)
  • erbgutverändernd (mutagen
  • umweltgefährlich

Der Arbeitgeber hat unabhängig von der Zahl der Beschäftigten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (siehe § 6 GefStoffV, i.V.m. TRGS 400) festzustellen.

  • inwieweit die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben und wenn ja, in welchem Umfang (auch Ab- und Umfüllarbeiten)
  • inwieweit inhalative, dermale, physikalisch-chemische, toxische Gefährdungen durch die Anwendung der Gefahrstoffe bestehen und wenn ja, in welchem Ausmaß
  • bei welchen Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können (Dämpfe, Gase, Rauche, Stäube)
  • ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten vor Tätigkeitsbeginn erforderlich ist (insbesondere Hautschutz, Fahr-/Steuer-/Überwachungstätigkeiten)
  • ob Brand- und Explosionsgefahren bestehen. Gegebenenfalls ist ein  Ex-Schutz-Dokument anzufertigen
  • ob Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen erforderlich und wenn ja, ob diese wirksam sind

Deshalb beraten und unterstützt sie die AS Scheller GmbH gerne im Bereich Gefahrstoffe.

Beratungsleistungen im Bereich Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb umfassen Gefährdungsbeurteilungen durch ein Expertenunternehmen oder Ersatzstoffprüfungen. Darüber hinaus können Sie auch grundsätzliche Beratungen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in Anspruch nehmen.

Da dies ein sehr komplexes Themas ist…….könnte man hier noch viel schreiben. Rufen sie uns an…….wir beraten sie gerne

Gesetze, Verordnungen, Regeln und Informationen