Ermittlung der psychische Belastungen – Gefährdungsbeurteilungen
Gefährdungsbeurteilungen bei psychischen Belastungen sind inzwischen ein viel diskutiertes Thema unter den Fachleuten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Den meisten ist bekannt, dass zu Gefährdungsbeurteilungen laut Arbeitsschutzgesetz auch die Erfassung der psychischen Belastungen gehört. Wie diese Beurteilungen aber umgesetzt werden können, darüber besteht immer noch Unsicherheit.
Folgende Leistungen bieten wir an:
- Bedarfsanalyse zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz
- Beratung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
- Durchführung von Befragungen
- Ermittlung der psychischen Belastungen im Workshop
Die Maßnahmen in den Handlungsfeldern sollen insbesondere dazu beitragen, die geforderten Ziele zu erreichen. Diese sind unter anderem:
- die bessere Zusammenarbeit der Akteure
- eine bessere Koordination der bisherigen Aktivitäten im Bereich der Prävention sowie der Früherkennung von psychischen Belastungen und Erkrankungen.
Die Vorteile auf einen Blick
Mit psychischen Gefährdungsbeurteilungen für Ihr Unternehmen durch unsere Experten
- erhalten Sie eine objektive Einschätzung der psychischen Anforderungen Ihrer Arbeitsplätze,
- erreichen Sie eine hohe Akzeptanz bei Ihren Führungskräften und Mitarbeitern, die wir in den gesamten Prozess aktiv einbinden,
- erfüllen Sie die gesetzlichen Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §5
- verbessern Sie Wohlbefinden, Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter.
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung
Die psychische Belastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat schon lange einen hohen Stellenwert in dem Bereich der Arbeitssicherheit. Seit Januar 2014 ist die Erhebung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gesetzlich verankert.
Die systematische Ermittlung der psychischen Belastung durch Gestaltungsmerkmale der Arbeit bildet eine wesentliche Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen.
Unsere Sicherheitsfachkräfte und Gesundheitsschutzmanager sind speziell ausgebildet und arbeiten darüber hinaus mit fachkundigenExperten zusammen.
Wir unterstützen Arbeitgeber in den einzelnen Prozessschritten lösungsorientiert, mit einer auf Ihren individuellen Betrieb ausgelegten Planung, Durchführung, Analyse, Maßnahmenableitung und Wirksamkeitskontrolle.
Dabei berücksichtigen wir branchen- und betriebsspezifische Voraussetzungen, gesetzliche Grundlagen sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse und begleiten Sie zuverlässig und kompetent.
Unser Ziel ist die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Darüber hinaus bietet die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung die Möglichkeit, die Aspekte gesunder (Zusammen-)Arbeit zu erfassen, um zusätzliche Erkenntnisse im Sinne eines „gesunden Betriebes“ zu nutzen.
Rechtsgrundlage: § 5 (3) Punkt 6 Arbeitsschutzgesetz