Verlängerung der Regeln bis vorerst 18.April!!!!
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat vor der Bundespressekonferenz an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, angesichts der aktuell hohen Infektionszahlen über die Osterfeiertage möglichst wenig Menschen außerhalb der eigenen Familie zu treffen. Idealerweise sollten Treffen draußen oder mit Maske stattfinden. Die Länder rief er dazu auf „die vereinbarte Notbremse beim Überschreiten der Inzidenz von 100 auch konsequent umzusetzen“.
Die Infektionszahlen steigen derzeit zu schnell, die Virusmutationen machen die Lage besonders gefährlich: „Wenn das ungebremst weitergeht, laufen wir Gefahr, dass unser Gesundheitswesen bereits im April an seine Belastungsgrenze kommt. Wir müssen mit ähnlich hohen Neuinfektionen wie im Winter und steigenden Zahlen von Todesfällen rechnen“, so Spahn. Ausbrüche in Pflegeheimen seien dank der Impfkampagne deutlich zurückgegangen und die Inzidenz der über 80-Jährigen verlaufe unterdurchschnittlich.
Im April werden derweil mehr Impfdosen erwartet als im gesamten ersten Quartal verimpft wurden. Dann solle auch das routinemäßige Impfen in den Arztpraxen beginnen – parallel zu den Impfzentren der Länder. An die Länder richtete Spahn den dringenden Appell, vorhandenen Impfstoff schnellstmöglich zu verimpfen: „Wir sollten möglichst flexibel sein und alle aus der 2. Prioritätsgruppe in die Impfkampagne mit einbeziehen. Impftermine sind zu wertvoll, um sie verfallen zu lassen. Die Arztpraxen habe teilweise ab heute 31.03.2021 schon begonnen.
In welchem Umfang private Treffen möglich sind, richtet sich nach den Corona-Regeln Ihres Bundeslandes. Bund und Länder haben sich auf eine „Notbremse“ verständigt:
- In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 sind private Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen möglich, Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
- In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz stabil über 100 muss die „Notbremse“ greifen und damit die Kontaktregelungen wie vor dem 8. März: Erlaubt sind dann nur noch Treffen des eigenen Hausstands mit einer weiteren Person, Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
Was heißt es im Unternehmen im Umgang mit Kollegen und Kunden ?
Unternehmen sind verpflichtet, auf Grundlage der jeweils aktuellen Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept zu entwickeln und umzusetzen. Dabei gilt es, nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren.
Unternehmen müssen den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Für einen umfassenden Infektionsschutz sollen diese Mitarbeiter pro Woche das Angebot mindestens eines kostenlosen Schnelltests erhalten sowie eine Bescheinigung über das Testergebnis.
Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bleiben aufgefordert, die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung konsequent anzuwenden.
Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen zu klassischen Berufsverkehrszeiten werden die Unternehmen aufgefordert, flexible Arbeitszeiten, wo immer möglich, so einzusetzen, dass das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt wird.
Weitere Infos über Schnelltest und alle Frage finden sie hierzu:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html